Ja. Die gesamte Studiengebühr ist regulär am Anfang des Semesters fällig. Mit der Annahme des Studienplatzes zu Beginn des Studiums sowie mit der Rückmeldung zum nächsten Semester verpflichten Sie sich jeweils für ein Semester (6 Monate).
weiterlesenFAQ Categories: Studiengebühren
2019
Der Arbeitgeber erhält pro Semester eine Rechnung für die Studiengebühren. Der Restbetrag wird vom Studierenden per Lastschrift eingezogen.
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Ja. Mit der An- bzw. Rückmeldung für ein Semester fällt die Studiengebühr für ein komplettes Semester (6 Monate) an.
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Auf der Homepage haben wir unter ifw einige Finanzierungsmöglichkeiten aufgeführt mit Link zu den weiterführenden Seiten (z.B. Aufstiegsstipendium, Bildungsprämie). Bitte beachten Sie die jeweiligen Antragsfristen.
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Bei vorzeitiger Beendigung des Studiengangs besteht kein Anspruch auf Reduzierung der Studiengebühr. Bei Überschreiten der Regelstudienzeit von 11 Semestern, wird für jedes weitere Semester eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand erhoben. Diese Gebühr beträgt 300 EUR pro Semester zuzüglich Studentenwerksbeitrag. Ausgenommen sind Urlaubssemester, dafür wird nur der Studentenwerksbeitrag fällig.
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Ja, für ein berufsbegleitendes Studium können an bayerischen Hochschulen in Höhe des zusätzlich anfallenden Aufwands (v.a. Honorare für die Dozenten, zusätzliches Personal für die Betreuung und Organisation) Gebühren erhoben werden. Die Studiengebühr für das Studium beträgt 14.000 EUR, die in Abschlägen von 1.750 EUR pro Semester zu entrichten sind. Zusätzlich fällt ein Studentenwerksbeitrag in Höhe […]
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