Nein, es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie diesen in Kenntnis setzen. Aus unserer Erfahrung ist es sinnvoll, wenn Ihr Arbeitgeber Bescheid weiß und Ihr Engagement unterstützt – und sei es nur, dass Sie pünktlich aus dem Büro kommen.
weiterlesen2019
Nein, es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie diesen in Kenntnis setzen. Aus unserer Erfahrung ist es sinnvoll, wenn Ihr Arbeitgeber Bescheid weiß und Ihr Engagement unterstützt – und sei es nur, dass Sie pünktlich aus dem Büro kommen.
weiterlesenIhre Unterlagen müssen belegen, dass Sie eine Hochschulzugangsberechtigung haben (z.B. Abiturzeugnis, Ausbildungszeugnis, Nachweis der Berufserfahrung). Die Unterlagen müssen beglaubigt sein und die von Ihnen in der Onlineanmeldung angegebenen Informationen nachweisen. Es müssen die Allgemeinen Studienvoraussetzungen erfüllt sein (siehe: Wer kann studieren?) Sie benötigen einen Krankenversicherungsnachweis. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V gilt […]
weiterlesenDie Anmeldung erfolgt über das Bewerberportal der Hochschule Hof unter https://www1.primuss.de/cgi/Bewerbung/Antrag.pl?FH=fhh Bei der VWA müssen Sie sich ebenfalls anmelden und dazu den VWA-Personalbogen ausfüllen. Den online ausgefüllten Antrag drucken Sie aus, unterschreiben und senden ihn mit den beglaubigten Unterlagen an das Studienbüro der Hochschule Hof. Sie erhalten Zugangsdaten zum Primuss-Portal, in dem Sie den Status […]
weiterlesenSie können jeweils im Winter- (1.10.) oder Sommersemester (15.3.) beginnen. Das Online-Anmeldeportal für Studienanfänger ist von Anfang Mai – Mitte Juli für das Wintersemester und von Mittel November bis Mitte Januar für das Sommersemester (ggf. auch länger, siehe Webseite) geöffnet.
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